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Die Stadt Falkensee ist mit ca. 45.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine dynamische Stadt westlich von Berlin im Landkreis Havelland. Neben einer hervorragenden regionalen Verkehrsanbindung verfügt sie über ein vielfältiges Bildungs- und Kulturangebot. Als eine stetig wachsende Stadt mit sehr guten Entwicklungschancen und wirtschaftlichem Potential steht die Stadt Falkensee vor einer spannenden Entwicklung und Herausforderung.  

Für die Gefahrenabwehr im Brandschutz und der Technischen Hilfeleistung unterhält die Stadt Falkensee eine Freiwillige Feuerwehr mit einer hauptamtlichen Wache, bei der derzeit 33 Mitarbeitende als Beamte/Beamtinnen und Tarifbeschäftigte im Feuerwehrdienst beschäftigt sind und in den drei Wachabteilungen den Einsatzdienst im 24 Stundendienst versehen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir mehrere Brandmeister für die hautpamtliche Feuerwache.

Ihre Aufgaben:

  • Einsatzdienst in einer Wachabteilung im 24-Std-Schichtdienst in der Gefahrenabwehr sowie in der technischen Hilfeleistung
  • vorbeugender und abwehrender Brandschutz
  • Mitarbeit in den Sachgebieten der Feuerwehr nach Zuteilung Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Einsatzfahrzeugen und Geräten zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft S
  • icherstellung und Unterstützung der betrieblichen Abläufe
  • Wartung und Überprüfung brandschutztechnischer Einrichtungen 

Wir bieten:

  • die Fortführung Ihres Beamtenverhältnisses im Rahmen einer Versetzung unter den geltenden Vorschriften des Landesbeamtengesetzes Brandenburg
  • eine Besoldung nach dem Brandenburgischen Besoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe A 7
  • die Möglichkeit, einen VBB-Firmenticketvertrag abzuschließen  
  • die Möglichkeit, Fahrradleasingangebote wahrzunehmen  
  • ein breitgefächertes Fortbildungs- und Qualifizierungsangebot
  • ein wertschätzendes Arbeitsumfeld 

Ihr Profil:

  •  erfolgreich abgeschlossene feuerwehrtechnische Grundausbildung bzw. Laufbahnbefähigung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst (Prüfung mindestens „befriedigend“)
  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter*in
  • uneingeschränkte Feuerwehrdiensttauglichkeit nach den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (G26.3 und G41) sowie gute körperliche Fitness
  • mindestens Führerscheinklasse C
  • Bereitschaft zum 24-Stunden-Dienst
  • Flexibilität, Teamfähigkeit Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein sowie
  • persönliche Belastbarkeit, schnelle und sichere Auffassungsgabe in Stresssituationen -
  • soziale Kompetenz 

Begrüßt wird weiterhin das ehrenamtliche Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr Falkensee.  

Einzureichen sind folgende Unterlagen:

  • Anschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis der feuerwehrtechnischen Grundausbildung  
  • Nachweis des Abschlusses zum Rettungssanitäter
  • Nachweis der Führerscheinklasse C
  • Nachweis der Diensttauglichkeit (G26.3 und G41)
  • Ernennungsurkunden
  • Kopie der letzten Beurteilung
  • ggf. Seminar-/Weiterbildungsunterlagen  

Fühlen Sie sich angesprochen und sind interessiert?

Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an uns unter Angabe des Kennworts bis 21. April 2024 über unser Bewerbungsportal.

Besondere Hinweise

Verspätete Bewerbungen können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Das Führungszeugnis ist spätestens vor der Versetzung vorzulegen.  

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens behält sich die Einstellungsbehörde, je nach Bewerberlage, ein schriftliches und/oder mündliches Auswahlverfahren vor. Die Stadtverwaltung Falkensee fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Diese Stelle ist gleichermaßen für jedes Geschlecht geeignet. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Für schwerbehinderte Menschen gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistungen die Bestimmungen des SGB IX.

Die Stadt Falkensee möchte mit dieser Ausschreibung insbesondere auch Frauen ansprechen.

Die Stadt Falkensee als weltoffene Stadt hat ein Interesse an Bewerbungen von Menschen mit interkultureller Kompetenz und gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen und unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.  

Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen können nur zurückgeschickt werden, wenn ihnen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten durch die Stadt Falkensee verarbeitet, genutzt und gespeichert.

Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich aus Anlass des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens unmittelbar bei Ihnen erhoben, vor allem aus den Bewerbungsunterlagen, dem Bewerbungsgespräch und ggf. aus dem Personalfragebogen. Zudem werden personenbezogene Daten soweit zulässig ggf. aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. beruflichen Netzwerken) gewonnen.

Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der Bestimmungen der EU-DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) und des brandenburgischen Landesdatenschutzgesetzes (BbgDSG) verarbeitet. Vorrangig dient die Datenverarbeitung der Durchführung eines Bewerbungs- und Auswahlverfahrens mit dem Ziel der Begründung des Beschäftigungsverhältnisses.

Die vorrangige  Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 88 Abs. 1 DS-GVO i. V. m. § 26 Abs. 1 BbgDSG. Die Daten werden ausschließlich zur Besetzung der konkreten Stelle verarbeitet. Zudem kann die Verarbeitung von Gesundheitsdaten für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit gem. Art. 9 Abs. 2 h) DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 3 BbgDSG erforderlich sein.

Im Falle einer Einstellung werden die erhobenen Daten, vor allem die Bewerbungsunterlagen, in die Personalakte übernommen. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden diejenigen personenbezogenen Daten weiterhin gespeichert, zu deren Aufbewahrung die Stadt Falkensee gesetzlich verpflichtet ist. Auch kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden für die Verteidigung gegen die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Stadt Falkensee (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren).  

Im Falle einer Absage werden die Bewerbungsunterlagen einschließlich E-Mail-Adresse nach Fortfall des Zwecks der Datenverarbeitung gelöscht, soweit keine gesetzliche Pflicht für eine längerfristige Aufbewahrung besteht.