Verspätete Bewerbungen können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Das Führungszeugnis ist spätestens vor der Versetzung vorzulegen.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens behält sich die Einstellungsbehörde, je nach Bewerberlage, ein schriftliches und/oder mündliches Auswahlverfahren vor. Die Stadtverwaltung Falkensee fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Diese Stelle ist gleichermaßen für jedes Geschlecht geeignet. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Für schwerbehinderte Menschen gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistungen die Bestimmungen des SGB IX.
Die Stadt Falkensee möchte mit dieser Ausschreibung insbesondere auch Frauen ansprechen.
Die Stadt Falkensee als weltoffene Stadt hat ein Interesse an Bewerbungen von Menschen mit interkultureller Kompetenz und gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen und unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten.
Kosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Bewerbungsunterlagen können nur zurückgeschickt werden, wenn ihnen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten durch die Stadt Falkensee verarbeitet, genutzt und gespeichert.
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich aus Anlass des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens unmittelbar bei Ihnen erhoben, vor allem aus den Bewerbungsunterlagen, dem Bewerbungsgespräch und ggf. aus dem Personalfragebogen. Zudem werden personenbezogene Daten soweit zulässig ggf. aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. beruflichen Netzwerken) gewonnen.
Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der Bestimmungen der EU-DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) und des brandenburgischen Landesdatenschutzgesetzes (BbgDSG) verarbeitet. Vorrangig dient die Datenverarbeitung der Durchführung eines Bewerbungs- und Auswahlverfahrens mit dem Ziel der Begründung des Beschäftigungsverhältnisses.
Die vorrangige Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 88 Abs. 1 DS-GVO i. V. m. § 26 Abs. 1 BbgDSG. Die Daten werden ausschließlich zur Besetzung der konkreten Stelle verarbeitet. Zudem kann die Verarbeitung von Gesundheitsdaten für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit gem. Art. 9 Abs. 2 h) DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 3 BbgDSG erforderlich sein.
Im Falle einer Einstellung werden die erhobenen Daten, vor allem die Bewerbungsunterlagen, in die Personalakte übernommen. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden diejenigen personenbezogenen Daten weiterhin gespeichert, zu deren Aufbewahrung die Stadt Falkensee gesetzlich verpflichtet ist. Auch kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden für die Verteidigung gegen die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Stadt Falkensee (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren).
Im Falle einer Absage werden die Bewerbungsunterlagen einschließlich E-Mail-Adresse nach Fortfall des Zwecks der Datenverarbeitung gelöscht, soweit keine gesetzliche Pflicht für eine längerfristige Aufbewahrung besteht.